Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 4, § 14
§ 4
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 KiStG NW
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Urteil vom 19. Oktober
2005 I R 76/04
Die
Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in
glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 nach dem
Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen, den einschlägigen
Kirchensteuerordnungen und dem Kirchensteuerbeschluss 2001 verstößt
nicht gegen Verfassungsrecht.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 Satz 3 KiStG NW
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Urteil vom 16. Mai 2007
I R 38/06
Auf das in Nordrhein-Westfalen erhobene besondere
Kirchgeld sind Beiträge des Ehegatten des Kirchensteuerpflichtigen an eine
freikirchliche Gemeinde, der er angehört, auch dann anzurechnen, wenn er
sie ohne Rechtspflicht freiwillig entrichtet hat.
§ 14
§ 14 KiStG NW
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Beschluss vom 28. November 2007
I R 99/06
Einwendungen gegen die Berechnung der "fiktiven"
Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die
Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im
Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber
der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die
Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen
(gegen Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom
9. April 2003, EStG-Kartei NW KiSt Nr. 808).
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