Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11, § 12
§ 11
§ 11 Abs. 1 und 2 KaffeeStG
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Beschluss vom 14. April 2003
VII B 267/02
Da
einen Versandhandel nur derjenige betreibt, der Kaffee "aus einem anderen
Mitgliedstaat" an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert, muss
der Versandhändler zwar nicht unbedingt seinen (juristischen) Sitz in dem
anderen Mitgliedstaat haben, er darf jedoch nicht im Steuergebiet niedergelassen
sein.
§ 12
§ 12 KaffeeStG
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Beschluss vom 14. April 2003
VII B 267/02
Da
einen Versandhandel nur derjenige betreibt, der Kaffee "aus einem anderen
Mitgliedstaat" an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert, muss
der Versandhändler zwar nicht unbedingt seinen (juristischen) Sitz in dem
anderen Mitgliedstaat haben, er darf jedoch nicht im Steuergebiet niedergelassen
sein.
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