Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 3
§ 3
§ 3 Abs. 3 KWKG
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Urteil vom 23. Juni 2009
VII R 42/08
1. Der Begriff der Anlage i.S. von § 9
Abs. 1 Nr. 3 StromStG ist aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht
eigenständig und funktionsbezogen auszulegen, so dass Begriffsbestimmungen
in anderen Gesetzen nicht herangezogen werden können.
2. Ein Blockheizkraftwerk, das aus insgesamt drei
in einem Gebäude installierten Aggregaten zur gekoppelten Erzeugung von
Strom und Wärme sowie vier Heizkesseln besteht, und das von einem Betreiber
zur Versorgung eines angrenzenden Stadtteils mit Strom und Fernwärme
betrieben wird, ist als eine Anlage i.S. von § 9 Abs. 1
Nr. 3 StromStG anzusehen.
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