Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG
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Urteil vom 27. März 2001
I R 78/99
1.
Die Beteiligung einer steuerbefreiten Körperschaft an einer gewerblich
tätigen Personengesellschaft begründet einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Dies gilt auch für
Kommanditbeteiligungen.
2.
Im Rahmen der Anwendung des § 64 Abs. 3 AO 1977 ist auf die
Bruttoeinnahmen abzustellen.
§ 9 Abs. 1 und 3 KStG
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Urteil vom 5. April 2006
I R 20/05
Eine
sog. Durchlaufspende ist nur dann abziehbar, wenn der Letztempfänger
für denjenigen Veranlagungszeitraum, für den die Spende steuerlich
berücksichtigt werden soll, wegen Gemeinnützigkeit von der
Körperschaftsteuer befreit ist.
§ 9 Abs. 3 Satz 2) KStG
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Urteil vom 10. September 2003
XI R 58/01
Eine
Körperschaft haftet nicht nach § 10b Abs. 4 Satz 2
2. Alt. EStG, § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. KStG
wegen Fehlverwendung, wenn sie die Spenden zwar zu dem in der
Spendenbestätigung angegebenen Zweck verwendet, selbst aber nicht als
gemeinnützig anerkannt ist.
§ 9 Nr. 3 Satz 8 (ab 1994 KStG
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Urteil vom 10. September 2003
XI R 58/01
Eine
Körperschaft haftet nicht nach § 10b Abs. 4 Satz 2
2. Alt. EStG, § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. KStG
wegen Fehlverwendung, wenn sie die Spenden zwar zu dem in der
Spendenbestätigung angegebenen Zweck verwendet, selbst aber nicht als
gemeinnützig anerkannt ist.
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