Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 39 Abs. 1 KStG
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Urteil vom 28. Februar 2001 I R
12/00
Eine
klare, eindeutige und im Vorhinein abgeschlossene Treuhandvereinbarung zwischen
einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter kann auch dann steuerlich
anerkannt werden, wenn die Gesellschaft das treuhänderisch erworbene
Wirtschaftsgut nicht schon in ihrer laufenden Buchführung, sondern erst im
Jahresabschluss als Treuhandvermögen ausgewiesen hat. Das gilt jedenfalls
dann, wenn die zunächst unrichtige Verbuchung nicht auf eine Maßnahme
der Geschäftsleitung der Gesellschaft zurückzuführen oder mit
deren Einverständnis erfolgt ist.
§ 39 Abs. 1 KStG 1999 i.d.F. des UntStFG
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Urteil vom 21. August 2007
I R 78/06
Einlagen, die eine Trägerkörperschaft
ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter
Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt
hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.
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