Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1991
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Urteil vom 4. Dezember
2003 III R 30/01
1.
Unterhält ein Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl
inner- als auch außerhalb des Fördergebiets, so gehören die
einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten
Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebsstätte, zu
der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze des
BFH-Urteils vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II
2000, 592).
2.
Gründet ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges
Unternehmen im Fördergebiet eine Zweigniederlassung, so können die vor
der Gründung angeschafften Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen
dieser Betriebsstätte nicht nach den Grundsätzen über die
Zulagenbegünstigung von vor Betriebseröffnung angeschafften
Wirtschaftsgütern zugeordnet werden.
§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1996
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Urteil vom 18. Mai 2006
III R 55/04
Ein
Betrieb des Handels, der zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem die
Investitionen vorgenommen wurden, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt
hat, erfüllt die Voraussetzungen für die erhöhte
Investitionszulage nicht, wenn er im Zeitpunkt der Investitionen dem
verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen war und mehr als 250 Arbeitnehmer
beschäftigt hat.
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