Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 94 InsO
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Urteil vom 17. April 2007
VII R 27/06
Ist
eine Steuer, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, zu
erstatten oder zu vergüten oder in anderer Weise dem Steuerpflichtigen
wieder gut zu bringen, so stellt der diesbezügliche Anspruch des
Steuerpflichtigen eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt
begründete Forderung dar, gegen welche die Finanzbehörde im
Insolvenzverfahren aufrechnen kann, auch wenn das die Erstattung oder
Vergütung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des
Verfahrens
eintritt.
Dementsprechend
kann das FA die Erstattung von Grunderwerbsteuer gegen Insolvenzforderungen
verrechnen, wenn der Verkäufer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
das ihm vorbehaltene Recht zum Rücktritt von einem vor
Verfahrenseröffnung geschlossenen Kaufvertrag ausübt.
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Urteil vom 26. Juli 2005
VII R 72/04
Eine
maschinelle Umbuchungsmitteilung kann eine Aufrechnungserklärung enthalten,
auch wenn das FA darin seine Bereitschaft erklärt, unter Umständen
gegenteilige Buchungswünsche zu
berücksichtigen.
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Urteil vom 4. Mai 2004
VII R 45/03
Das
FA kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor
Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger
Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle
bedarf.
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