Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 80 Abs. 1 InsO
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Beschluss vom
27. September 2006 IV S 11/05 (PKH)
Im
Steuerprozess wird das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt
der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet
wird.
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Beschluss vom 7. Juni
2006 VII B 329/05
1.
Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung
des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1
Nr. 1 InsO
unzulässig.
2.
Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die
Ankündigung der Restschuldbefreiung.
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