Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 38 InsO
-
Urteil vom 30. April 2009
V R 1/06
1. Wählt der Insolvenzverwalter die
Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder
nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung
--wenn keine Teilleistungen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1
Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind--
erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung
ausgeführt.
2. Bei der hierauf entfallenden Umsatzsteuer
handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit, soweit das vereinbarte Entgelt
nicht bereits vor Verfahrenseröffnung vereinnahmt wurde.
-
Urteil vom 29. Januar 2009
V R 64/07
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Istbesteuerung
gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG
Entgelte für Leistungen, die bereits vor Verfahrenseröffnung erbracht
wurden, handelt es sich bei der für die Leistung entstehenden Umsatzsteuer
um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1
InsO.
-
Urteil vom 16. November 2004
VII R 62/03
1.
Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist im Falle der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kraftfahrzeughalters
aufzuteilen auf die Tage vor und die Tage nach Eröffnung des
Verfahrens.
2.
Hinsichtlich für Tage nach Verfahrenseröffnung im Voraus entrichteter
Kraftfahrzeugsteuer entsteht im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein
Erstattungsanspruch, gegen den das FA mit Insolvenzforderungen aufrechnen
kann.
|