Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 36 InsO
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Urteil vom 7. April 2005
V R 5/04
Nimmt
der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue
Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach
§ 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen
steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete
Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den
Masseschulden.
§ 36 Abs. 1 InsO
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Urteil vom 16. November 2004
VII R 62/03
1.
Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist im Falle der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kraftfahrzeughalters
aufzuteilen auf die Tage vor und die Tage nach Eröffnung des
Verfahrens.
2.
Hinsichtlich für Tage nach Verfahrenseröffnung im Voraus entrichteter
Kraftfahrzeugsteuer entsteht im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein
Erstattungsanspruch, gegen den das FA mit Insolvenzforderungen aufrechnen
kann.
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