Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 35 InsO
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Beschluss vom 7. Juni
2006 VII B 329/05
1.
Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung
des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1
Nr. 1 InsO
unzulässig.
2.
Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die
Ankündigung der Restschuldbefreiung.
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Urteil vom 7. April 2005
V R 5/04
Nimmt
der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue
Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach
§ 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen
steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete
Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den
Masseschulden.
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