Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 316 Abs. 3 HGB
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Urteil vom 22. August 2006
I R 40/05
Eine
Ausschüttung bei einer prüfungspflichtigen GmbH beruht nicht auf einem
den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden
Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr
(§ 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1991), wenn der geprüfte
Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung geändert wird und der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers über die
Nachtragsprüfung (§ 316 Abs. 3 HGB) erst nach Ablauf der in
§ 173 Abs. 3 Satz 2 AktG angeführten Frist erteilt
wird.
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