Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 272 Abs. 1 Sätze 4 bis 6 HGB
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Urteil vom 10. August
2005 VIII R 26/03
1.
Die Bewertungseinheit der Beteiligung an einer AG schließt die
Einzelbewertung von Aktien nicht aus, sobald sie nicht mehr dazu bestimmt sind,
eine dauernde Verbindung zu der AG
herzustellen.
2. Bei
einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur
Verfügung gestellter Aktien (§ 237 Abs. 3 Nr. 1,
Abs. 4 und 5 AktG) gehen die anteiligen Buchwerte der von einem
Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren
Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über,
soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz
führt.
3.
Soweit die Einziehung der von dem Aktionär zur Verfügung gestellten
Aktien bei den Aktien anderer Aktionäre zu einem Zuwachs an Substanz
führt, ist der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Buchwert
von dem Aktionär ergebniswirksam
auszubuchen.
§ 272 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 HGB
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Urteil vom 23. Februar
2005 I R 44/04
Veräußert
eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile an einen bislang an der Gesellschaft
nicht Beteiligten, führt dies in Höhe der Differenz des Buchwertes und
des Veräußerungserlöses zu einem
Veräußerungsgewinn/-verlust. Leistet der neu eintretende
Gesellschafter in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der
Gesellschaftsanteile eine Zahlung in die Kapitalrücklage, kann dies als
(disquotale) Einlage oder als zusätzliches Veräußerungsentgelt
zu beurteilen sein.
§ 272 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB
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Urteil vom 24. April 2007
I R 35/05
Ein Wirtschaftsgut, das dem Vermögen einer
GmbH im Rahmen einer Überpari-Emission als Sacheinlage zugeführt
worden ist, ist in der Steuerbilanz der GmbH auch im Hinblick auf jenen
Teilbetrag des Einbringungswertes, der über den Nennbetrag der
Stammeinlageverpflichtung des Einlegenden hinausgeht und gemäß
§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage
einzustellen ist, nach den für Tauschgeschäfte geltenden Regeln und
nicht nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG als
Einlage zu bewerten.
§ 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB
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Urteil vom 30. November 2005 I
R 3/04
Der
Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet
steuerrechtlich eine Einlage.
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Urteil vom 1. Juli 2003
VIII R 9/02
1.
Eine Schuldverschreibung, die am Ende ihrer Laufzeit zum Nennbetrag
zurückgezahlt wird, ist nur dann ein abgezinstes Wertpapier, wenn bei ihrer
Emission für sie ein unter ihrem Nennwert liegender Betrag zu zahlen
war.
2. Bei einer
minderverzinslichen Optionsschuldverschreibung (Optionsanleihe) trifft dies dann
zu, wenn die zugrunde liegenden Anleihebedingungen der Emittentin keine
Regelungen enthalten, die darauf schließen lassen, dass der Ausgabepreis
ausschließlich für die Schuldverschreibung aufgewendet worden
ist.
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
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Urteil vom 8. August 2001 I R
25/00
Eine
in organschaftlicher Zeit gebildete und aufgelöste Kapitalrücklage
kann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden
("Leg-ein-Hol-zurück"); sie unterliegt nicht der Gewinnabführung
(gegen BMF-Schreiben vom 11. Oktober 1990
IV B 7 -S 2270- 21/90, DB 1990,
2142).
§ 272 Abs. 4 Satz 1 HGB
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Urteil vom 29. April 2009 I R
44/08
Eine Gewinnausschüttung kann nur insoweit
"für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr" i.S. des § 27 Abs. 3
Satz 1 KStG 1999 erfolgen, als sich aus dem Jahresabschluss für das
betreffende Wirtschaftsjahr ein verteilungsfähiger Gewinn ergibt. Daran
fehlt es, soweit in dem Jahresabschluss eine Rücklage für eigene
Anteile gebildet worden ist, die nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften
in jenem Wirtschaftsjahr nicht aufgelöst werden durfte.
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