Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 254 HGB
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Urteil vom 19. November 2003
I R 77/01
1.
Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer
dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines
Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer
im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden
Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172,
456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002,
486).
2. Eine wegen
der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks
hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem
Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der
Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003,
121).
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