Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 253 HGB
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Urteil vom 26. November 2008
X R 23/05
Im Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs",
für den erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der
Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, sind bei erstmaliger
Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
unbeachtlich. Der erste Bilanzansatz eines zuvor nicht bilanzierten
Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens bemisst sich nach dem
Wert, mit dem es bei von Beginn an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen
würde. Die Einbuchung in die Anfangsbilanz erfolgt gewinnneutral.
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Urteil vom 7. September 2005
VIII R 1/03
Das
Verbot der Rückstellungen für drohende Verluste (§ 5
Abs. 4a EStG) begrenzt eine mögliche Teilwertabschreibung nicht. Die
Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ist
nicht nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung
entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der vereinbarten
Vergütung, sondern hinsichtlich des gesamten Verlustes aus dem noch nicht
abgewickelten Bauauftrag zulässig.
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Beschluss vom 28. April
2004 VIII B 79/03
Es
ist ernstlich zweifelhaft, ob die von der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom
14. November 2000 IV A 6 -S 2174- 5/00, BStBl I 2000,
1514) vertretene Ansicht, dass eine Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten
auf fremdem Grund und Boden nur hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der
Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden Anteils der
vereinbarten Vergütung zulässig sei, der Rechtslage
entspricht.
§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB
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Urteil vom 10. Juni 2009
I R 67/08
Ein Anspruch eines Arbeitgebers auf
Rückdeckung einer Pensionsverpflichtung, der aus einer
Kapitallebensversicherung resultiert, die in Kombination mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auch den Leistungsfall der
Berufsunfähigkeit abdeckt, ist --auch nach Eintritt dieses Leistungsfalls--
als ein (einheitliches) Wirtschaftsgut zu aktivieren. Für die Bemessung der
Anschaffungskosten ist der Rechnungszinssatz maßgeblich, den der
Versicherer für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die
Lebensversicherung verwendet hat.
§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 HGB
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Urteil vom 24. Oktober 2006
I R 2/06
1.
Im Rahmen der Teilwertabschreibung ist eine Forderung aus einem gekündigten
Bankdarlehen, bei dem wegen fehlender Solvenz des Schuldners nur noch mit dem
Eingang des den nominalen Forderungsbetrag unterschreitenden Erlöses aus
der Sicherheitenverwertung und nicht mehr mit Zinszahlungen gerechnet werden
kann, auf den Betrag des zu erwartenden Erlöses zu reduzieren und auf den
Zeitpunkt abzuzinsen, zu dem mit dem Eingang des Erlöses zu rechnen
ist.
2. Bei
lediglich eingeschränkter Solvenz des Schuldners eines ungekündigten
Darlehens hängen Möglichkeit und Höhe einer Abzinsung der
Darlehensforderung vom Umfang der noch zu erwartenden Teilleistungen auf die
Forderung ab.
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Urteil vom 20. August
2003 I R 49/02
Der
Wertberichtigung von Forderungen steht nicht entgegen, dass sie nach dem Tage
der Bilanzerstellung (teilweise) erfüllt worden sind und der Gläubiger
den Schuldner weiterhin beliefert hat.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
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Urteil vom 29. November 2006
I R 46/05
Für
ein bei der Ausgabe einer verbrieften festverzinslichen Schuldverschreibung mit
bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio ist in der Steuerbilanz ein
Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.
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Urteil vom 30. November 2005
I R 110/04
1.
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einer Vereinbarung über
Altersteilzeit, dem jeweiligen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einen
bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, so ist für
diese Verpflichtung bereits während der vorangehenden
Beschäftigungsphase eine ratierlich aufzubauende Rückstellung zu
bilden. Denn Verbindlichkeiten, die nach Beendigung eines schwebenden
Geschäfts zu erfüllen sind, sind bereits während dessen Laufzeit
zu passivieren.
2.
Verpflichtungen zu Geldleistungen sind (auch vor Geltung des § 6
Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/
2002) grundsätzlich abzuzinsen; dies gilt nicht, wenn sie tatsächlich
keinen Zinsanteil enthalten.
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Urteil vom 19. November 2003
I R 77/01
1.
Hat die zuständige Behörde von einer Schadstoffbelastung und einer
dadurch bedingten Sicherungs- und Sanierungsbedürftigkeit eines
Grundstücks Kenntnis erlangt, muss der Zustands- oder Handlungsstörer
im Regelfall ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme aus der ihn treffenden
Sanierungsverpflichtung rechnen (Fortführung der BFH-Urteile in BFHE 172,
456, BStBl II 1993, 891; in BFH/NV 2002,
486).
2. Eine wegen
der Schadstoffbelastung erfolgte Teilwertberichtigung eines Grundstücks
hindert nicht die Bewertung einer bestehenden Sanierungsverpflichtung mit dem
Erfüllungsbetrag. Dieser ist allerdings um den bei der Erfüllung der
Verpflichtung anfallenden und als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
aktivierenden Aufwand zu mindern (BFH-Urteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003,
121).
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Urteil vom 18. Dezember 2002
I R 17/02
Für
die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf
Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den
Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine
Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie
auszuweisen; die Verbindlickeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der
Option auszubuchen.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, Halbsatz 2 HGB
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Urteil vom 30. November
2005 I R 1/05
Verbindlichkeiten,
die auf die Leistung eines Geldbetrages gerichtet und erst nach geraumer Zeit zu
tilgen sind, sind --auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen
Zinsvereinbarung-- regelmäßig abzuzinsen. Dies gilt indessen nicht,
soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil
enthalten.
§ 253 Abs. 2 HGB
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Urteil vom 27. März 2001
I R 42/99
Bei
der Ermittlung des Zeitwerts eines Gebäudes gemäß § 10
Abs. 1 Satz 1 DMBilG sind auch Wertminderungen wegen
Zurück-
bleibens hinter
dem technischen Fortschritt und wegen sonstiger Umstände zu
berücksichtigen. Die Schätzung des Zeitwerts ein-schließlich der
Wahl der dabei angewendeten Schätzmethode ist dem Bereich der
Tatsachenfeststellung zuzuordnen, die dem Fi-nanzgericht obliegt. Abweichungen
von einer zugrunde gelegten anerkannten Schätzmethode bedürfen
gleichwohl der Begründung.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
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Urteil vom 14. März
2006 I R 22/05
Die
für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gemäß § 6
Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
erforderliche voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bei abnutzbaren
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, wenn der Teilwert des
Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe
Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt
(Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000,
372).
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Urteil vom 18. Juli 2001 I R
48/97
Eine
"Anteilsrotation" begründet in der Person der Erwerberin der
veräußerten Geschäftsanteile nicht schon deshalb einen
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, weil die Erwerberin die
Gesellschaft anschließend liquidiert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die
Veräußerer der Gesellschaftsanteile auf die Erwerberin keinen
beherrschenden Einfluss ausüben können.
§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB
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Urteil vom 7. November 2001 I
R 3/01
Schüttet
eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach
Maßgabe eines DBA (hier: DBA-Indien 1959/1984) steuerfrei sind, sind die
daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen
Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der
Dividendenvereinnahmung entstehen. Bei Gewinnermittlung durch
Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist dies der Zeitpunkt des
Einnahmezuflusses, bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich
(§ 4 Abs. 1 EStG) der Zeitpunkt der Forderungsentstehung.
Währungskursgewinne und -verluste, die erst im Anschluss hieran eintreten,
sind nicht auf die Erzielung steuerfreier ausländischer Einnahmen, sondern
auf die Verwaltung der Dividendenforderung
zurückzuführen.
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