Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 251 HGB
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Urteil vom 25. Oktober 2006
I R 6/05
Verpflichtungen
aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die
Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer
konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein
Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der
Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die
erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der
gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses
Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen
wird.
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Urteil vom 26. April 2006
I R 49, 50/04
Werden
Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des
Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver
Ausgleichsposten auszuweisen sein.
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Urteil vom 15. September
2004 I R 5/04
Die
Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass
das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit
einen Verpflichtungsüberschuss erwarten
lässt.
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