Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 246 Abs. 1 HGB
-
Urteil vom 11. Oktober 2007
IV R 52/04
Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler
übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen
verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer
Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis
zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür
vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei
Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
-
Urteil vom 25. Oktober 2006
I R 6/05
Verpflichtungen
aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die
Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer
konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein
Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der
Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die
erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der
gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses
Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen
wird.
-
Urteil vom 5. April 2006
I R 43/05
Eine
(im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus
Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung
die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch
zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.
-
Urteil vom 30. November 2005
I R 110/04
1.
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einer Vereinbarung über
Altersteilzeit, dem jeweiligen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einen
bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, so ist für
diese Verpflichtung bereits während der vorangehenden
Beschäftigungsphase eine ratierlich aufzubauende Rückstellung zu
bilden. Denn Verbindlichkeiten, die nach Beendigung eines schwebenden
Geschäfts zu erfüllen sind, sind bereits während dessen Laufzeit
zu passivieren.
2.
Verpflichtungen zu Geldleistungen sind (auch vor Geltung des § 6
Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/
2002) grundsätzlich abzuzinsen; dies gilt nicht, wenn sie tatsächlich
keinen Zinsanteil enthalten.
-
Urteil vom 3. August 2005
I R 36/04
Für
die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler
oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr
kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge
für erschlossenes Betriebsgrundstück)
an.
-
Beschluss vom
21. Dezember 2004 I R 107/03
Ohne
eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung
einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn
beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt
und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der
Organgesellschaft entsteht.
-
Urteil vom 20. Oktober
2004 I R 11/03
1.
Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis
zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig
unberührt. "Haftungslose" Darlehen sind hingegen nicht zu
passivieren.
2.
Einnahmen i.S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen
regelmäßig nicht vor.
-
Urteil vom 18. Dezember 2002
I R 17/02
Für
die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf
Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den
Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine
Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie
auszuweisen; die Verbindlickeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der
Option auszubuchen.
-
Urteil vom 30. Januar 2002
I R 71/00
1.
Für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern
während der Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung zu
bilden.
2. Der
Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte hindert nicht den
Ausweis einer Verbindlichkeit, die erst nach Beendigung des Schwebezustands zu
erfüllen sein wird
("Verpflichtungsüberhang").
§ 246 Abs. 1, Abs. 2 HGB
-
Urteil vom 9. August 2006
I R 11/06
Der
Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist --mit
dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital-- zu aktivieren (Anschluss an
die Senatsurteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434,
BStBl II 2004, 654, sowie I R 8/03, BFH/NV 2004,
1234).
-
Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97
1.
Eine am Bilanzstichtag rechtlich entstandene Verbindlichkeit ist unabhängig
vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu
passivieren.
2. Es gibt
keinen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der gebietet,
Aufwand in das Jahr zu verlagern, in welchem die Erträge erzielt werden,
aus denen die Aufwendungen gedeckt werden
sollen.
§ 246 Abs. 2 HGB
-
Urteil vom 17. November
2004 I R 96/02
Erwirbt
ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes
Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses
Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu.
Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren
Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks
führt.
|