Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 240 HGB
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Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R
30/98
Eine
Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im hälftigen
Miteigentum ihres Ehemannes steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit
Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein
Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im
zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn
ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehemann gegenüber ein Anspruch auf
Entschädigung gemäß §§ 951, 812 BGB zusteht
(Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1978
VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399, und vom
11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988,
493).
§ 240 Abs. 1 und 2 HGB
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Urteil vom 25. Oktober 2006
I R 6/05
Verpflichtungen
aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die
Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer
konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein
Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der
Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die
erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der
gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses
Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen
wird.
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Urteil vom 20. Oktober
2004 I R 11/03
1.
Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis
zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig
unberührt. "Haftungslose" Darlehen sind hingegen nicht zu
passivieren.
2.
Einnahmen i.S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen
regelmäßig nicht vor.
§ 240 Abs. 1, Abs. 2 HGB
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Urteil vom 9. August 2006
I R 11/06
Der
Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist --mit
dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital-- zu aktivieren (Anschluss an
die Senatsurteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434,
BStBl II 2004, 654, sowie I R 8/03, BFH/NV 2004,
1234).
§ 240 Abs. 2 HGB
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Urteil vom 18. Dezember 2002
I R 17/02
Für
die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf
Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den
Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine
Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie
auszuweisen; die Verbindlickeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der
Option auszubuchen.
§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB
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Urteil vom 9. November 2006
IV R 21/05
Legt
eine Personen-Obergesellschaft ihr Wirtschaftsjahr abweichend von den
Wirtschaftsjahren der Untergesellschaften fest, so liegt hierin jedenfalls dann
kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts, wenn dadurch die
Entstehung eines Rumpfwirtschaftsjahres vermieden
wird.
§ 240 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 HGB
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Urteil vom 11. Oktober 2007
IV R 52/04
Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler
übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen
verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer
Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis
zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür
vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei
Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
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Urteil vom 3. August 2005
I R 36/04
Für
die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler
oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr
kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge
für erschlossenes Betriebsgrundstück)
an.
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Urteil vom 17. November
2004 I R 96/02
Erwirbt
ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes
Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses
Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu.
Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren
Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks
führt.
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Urteil vom 25. Februar 2004
I R 54/02
Ansprüche
aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind
in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer
geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa
vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu
aktivieren.
§ 240 Abs. 2, Abs. 1 HGB
§ 240 Abs. 4 HGB
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Urteil vom 15. Februar 2001 IV R
5/99
Ein
Landwirt kann jederzeit von der Gruppenbewertung der Tiere seines
Anlagevermögens (hier Zuchtsauen) für die Neuzugänge zur
Einzelbewertung (Richtwerte der Finanzverwaltung) übergehen. In diesem Fall
kann er auch nur für einen Teil der Neuzugänge (gleichartiger
Wirtschaftsgüter) die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch nehmen; es ist ihm jedoch versagt, die übrigen Tiere in
die Gruppenbewertung des Altbestands einzubeziehen (Fortentwicklung des Urteils
vom 15. Februar 2001 IV R 19/99, zur Veröffentlichung
bestimmt).
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