Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 161 HGB
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Urteil vom 4. November
2004 III R 2/03
1.
Das Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle in § 5
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. InvZulG 1993
bezieht sich auf den Betrieb, in dem die begünstigten Investitionen
getätigt werden. Eine GmbH & Co. KG ist danach nur dann erhöht
anspruchsberechtigt, wenn sie selbst in die Handwerksrolle eingetragen
ist.
2. Das Merkmal
der Eintragung in die Handwerksrolle kann nicht von der Komplementär-GmbH
oder den nur beschränkt haftenden Kommanditisten auf die KG übertragen
werden.
3. Eine
wirksam gegründete GmbH & Co. KG kann bereits vor der Eintragung der KG
sowie der Komplementär-GmbH in das Handelsregister ihre Eintragung in die
Handwerksrolle beantragen.
§ 161 Abs. 2 HGB
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Urteil vom 4. Februar 2009
II R 41/07
Eine in Gründung befindliche GmbH & Co.
KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe
betreibt, kann bei der Anwendung des § 13a ErbStG nicht vor ihrer
Eintragung in das Handelsregister als gewerblich geprägte
Personengesellschaft beurteilt werden.
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Beschluss vom 11. September 2002
II B 113/02
Es
ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 1 Abs. 2a GrEStG auf alle
Personengesellschaften, d.h. auch auf solche Anwendung findet, deren Zweck sich
nicht im Halten und Verwalten von inländischen Grundstücken
erschöpft.
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Urteil vom 25. Juni 2002
IX R 47/98
1.
Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden
Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen
Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der
Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines
Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden
Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der
Gesellschaft.
2. Als
Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter --bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen-- erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen
des BerlinFG 1990 für von der Personengesellschaft noch vor der Liquidation
durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend
machen.
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Urteil vom 16. Mai 2002 III
R 27/01
Ob
der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den
Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb
die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt
sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Antragsfrist.
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