Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB
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Urteil vom 9. Februar
2006 IV R 23/04
Während
der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG i.d.F. des
StEntlG 1999/2000/2002 konnten die stillen Reserven, die infolge der
Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines
Gesellschafters gehörenden Wirtschaftsgutes aufgedeckt wurden, nicht auf
Reinvestitionen im Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft
übertragen werden. Das galt auch dann, wenn der veräußernde
Gesellschafter als einziger am Vermögen der Schwestergesellschaft beteiligt
war.
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