Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§§ 121 Abs. 1, 168 Abs. 1 HGB
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Urteil vom 15. Mai 2008
IV R 46/05
Bei einem als "Darlehenskonto" bezeichneten Konto
eines Kommanditisten, das im Rahmen des sog. Vier-Konten-Modells dazu bestimmt
ist, die nicht auf dem Rücklagenkonto verbuchten Gewinnanteile aufzunehmen,
kann es sich auch dann um ein Kapitalkonto i.S. des § 15a Abs. 1
Satz 1 EStG handeln, wenn es gewinnunabhängig zu verzinsen ist.
Voraussetzung ist allerdings, dass entweder auf diesem Konto die Verluste der
Gesellschaft verbucht werden oder dass das Konto im Fall der Liquidation der
Gesellschaft oder des Ausscheidens des Gesellschafters mit einem etwa
bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist.
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