Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 119 Abs. 1 HGB
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Urteil vom 7. November 2000
VIII R 16/97
Ist
in dem Gesellschaftsvertrag einer Familienpersonengesellschaft, durch den die
minderjährigen Kinder des Hauptgesellschafters als Kommanditisten in die KG
aufgenommen werden, bestimmt, dass Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung --abweichend vom Einstimmigkeitsprinzip des
§ 119 Abs. 1 HGB-- mit einfacher Mehrheit zu fassen sind, steht
diese Vertragsklausel der Anerkennung der Kinder als Mitunternehmer nicht
entgegen. Eine solche Klausel ist dahin auszulegen, dass sie nur Beschlüsse
über die laufenden Geschäfte der KG betrifft (Abgrenzung zum
BFH-Urteil vom 11. Oktober 1988 VIII R 328/83, BFHE 155, 514,
BStBl II 1989, 762).
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