Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 2
§ 2
§ 2 Abs. 2, 5 und 6 HAG
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Urteil vom 26. Februar 2002 X
R 61/99
1.
§ 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG verweist u.a. auf die durch
§ 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des
"Hausgewerbetreibenden" und der "fremden
Hilfskräfte".
2.
"Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des
Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen --auch
aushilfsweise-- bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich
solcher, die nahe Angehörige i.S. von § 2 Abs. 5
Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
leben (entgegen BFH-Urteil vom 4. Oktober 1956 V 96/56 S, BFHE
63, 383, BStBl III 1956, 343).
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