Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG
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Urteil vom 25. April 2001
II R 19/98
Ein
Grundstück, auf dem im Rahmen des kombinierten Ladeverkehrs
Straße-Schiene unmittelbar und ausschließlich Verkehrsleistungen
für eine unbeschränkte Zahl von Verkehrsunternehmen erbracht werden,
dient dem öffentlichen Verkehr i.S. des § 4 Nr. 3
Buchst. a GrStG, ohne dass es darauf ankommt, ob das Grundstück durch
Widmung zu einer (rechtlich) öffentlichen Sache im Sinne des
Straßenrechts geworden ist (Abweichung von den BFH-Urteilen vom
21. Juni 1989 II R 235/85, BFHE 157, 227, BStBl II 1989, 740, und
vom 6. März 1991 II R 97/89, BFHE 164, 96, BStBl II 1994,
123).
§ 4 Nr. 6 GrStG
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Urteil vom 26. Februar 2003
II R 64/00
Die
Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der für die Zwecke eines
Krankenhauses benutzt wird, ist gemäß § 4 Nr. 6
Satz 2 GrStG auch dann nicht zu gewähren, wenn der
Grundstückseigentümer und der Klinikbetreiber --bei fehlender
Identität-- durch Identität ihrer Gesellschafter oder der hinter ihnen
stehenden Personen miteinander verbunden sind.
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