Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG
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Urteil vom 4. November
2004 III R 2/03
1.
Das Erfordernis der Eintragung in die Handwerksrolle in § 5
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a 1. Alt. InvZulG 1993
bezieht sich auf den Betrieb, in dem die begünstigten Investitionen
getätigt werden. Eine GmbH & Co. KG ist danach nur dann erhöht
anspruchsberechtigt, wenn sie selbst in die Handwerksrolle eingetragen
ist.
2. Das Merkmal
der Eintragung in die Handwerksrolle kann nicht von der Komplementär-GmbH
oder den nur beschränkt haftenden Kommanditisten auf die KG übertragen
werden.
3. Eine
wirksam gegründete GmbH & Co. KG kann bereits vor der Eintragung der KG
sowie der Komplementär-GmbH in das Handelsregister ihre Eintragung in die
Handwerksrolle beantragen.
§ 8 Abs. 2 GmbHG
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Urteil vom 17. Oktober 2001 II
R 43/99
Hat
eine Einmann-GmbH in Gründung von einem Dritten ein Grundstück
erworben und kommt es später nicht zur Eintragung der Gesellschaft ins
Handelsregister, führt die Auflösung der GmbH in Gründung
hinsichtlich des Grundstücks zu einem Rechtsträgerwechsel i.S. des
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1983 auf den
Gründungsgesellschafter.
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