Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§§ 57c ff. GmbHG
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Urteil vom 14. Februar 2006
VIII R 49/03
Ersetzen
Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten
Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus
Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1
Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG
für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht
vor.
Eine
tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien
zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende
entspricht.
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