Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 35 GmbHG
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Urteil vom 16. Mai 2002 III
R 27/01
Ob
der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den
Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb
die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt
sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Antragsfrist.
§ 35 Abs. 1 GmbHG
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Urteil vom 22. November
2005 VII R 21/05
Auch
bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der
GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen ohne unmittelbare
Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser
gegenüber dazu verpflichtet zu sein selbst erbringt, hat er dafür zu
sorgen, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das FA abgeführt
wird.
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Urteil vom 12. Juli 2001
VII R 19, 20/00
1.
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über nicht näher
konkretisierte Umsatzsteuervergütungsansprüche ist auch dann
hinsichtlich der bei seiner Zustellung bereits entstandenen Ansprüche
hinreichend bestimmt, wenn der letzte betroffene Vergütungszeitraum nicht
benannt ist.
2. Ein
solcher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist dahin auszulegen,
dass alle bereits entstandenen Vergütungsansprüche betroffen
sind.
3. Sofern er
ferner dahin auszulegen ist, dass auch zukünftig entstehende
Vergütungsansprüche betroffen sein sollen, und eine solche
Pfändung einer unbestimmten Vielzahl von künftigen Ansprüchen
mangels Bestimmtheit nichtig sein sollte, wäre er nur insoweit, nicht
jedoch insgesamt auch hinsichtlich der schon entstandenen Ansprüche
nichtig.
4. Erteilt
sich der alleinige Anteilseigner und Geschäftsführer einer GmbH durch
Satzungsänderung Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, so ist ein
solcher Beschluss dahin zu verstehen, dass die Befreiung auch im
Liquidationsstadium fortbestehen soll.
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