Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 31 GmbHG
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Urteil vom 20. August 2008
I R 19/07
Eine Rückstellung für die Verpflichtung
einer GmbH, einer Schwestergesellschaft die von dieser geleisteten Mietzahlungen
nach den Grundsätzen der eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
zu erstatten, führt zu einer vGA.
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Urteil vom 25. Oktober 2006
I R 6/05
Verpflichtungen
aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die
Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer
konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein
Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der
Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die
erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der
gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses
Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen
wird.
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Urteil vom 1. April 2003
I R 51/02
1.
Für die Vorabausschüttung einer GmbH ist auch dann die
Ausschüttungsbelastung gemäß § 27 Abs. 1
und 3 Satz 2 KStG 1991 herzustellen, wenn sie von dem später
festgestellten Jahresgewinn nicht gedeckt wird. Die Rückforderung und
Rückzahlung der überhöhten Vorabausschüttung ändert
daran nichts (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung und von
Abschn. 77 Abs. 10 Satz 6 KStR
1993).
2. Das gilt
auch dann, wenn der Gewinnverteilungsbeschluss wegen des Verstoßes gegen
die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts ausnahmsweise unwirksam
ist.
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