Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 33 GewStG
-
Urteil vom 13. September 2000 X R
174/96
Der
Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegermeisters ist gewerbesteuerrechtlich
nicht dessen Betriebsstätte i.S. des § 12 Satz 1 AO 1977.
Diese Vorschrift ist maßgebend für den Begriff der
Betriebsstätte im GewStG; die hiervon abweichende einkommensteuerrechtliche
Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte in § 4 Abs. 5
Nr. 6 EStG durch die BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 13. Juli 1989
IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23; vom 19. September
1990 X R 44/89, BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97, und
X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 18. September
1991 XI R 34/90, BFHE 165, 411, BStBl II 1992, 90) gilt nicht für
den Anwendungsbereich des GewStG.
§ 33 Abs. 1 GewStG
-
Urteil vom 4. April 2007
I R 23/06
1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein
andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne
dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem
allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit
Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener
Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen
Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von
§ 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des
Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im
Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.
2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf
das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf
den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29
GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.
|