Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 29 GewStG a.F.
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Urteil vom 12. Februar
2004 IV R 29/02
1.
Zu den Geschäften, die der gewöhnliche Betrieb eines
Kfz-Leasingunternehmens mit sich bringt (Tagesgeschäft), gehören nicht
nur Anschaffung und Verleasung der Kfz, sondern auch die Beschaffung der
notwendigen
Refinanzierungsmittel.
2.
Der Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrags bestimmt sich nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten.
§ 29 Abs. 1 GewStG
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Urteil vom 4. April 2007
I R 23/06
1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein
andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne
dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem
allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit
Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener
Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen
Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von
§ 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des
Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im
Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.
2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf
das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf
den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29
GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.
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