Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11 GewStG
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Urteil vom 23. April 2009
IV R 73/06
Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an
einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin
beteiligt, so führt dies nur dann zur Annahme eines eigenständigen
Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren
Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt
ist.
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG
§ 11 Abs. 2 und 3 Satz 1 GewStG
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Urteil vom 26. Februar 2002 X
R 61/99
1.
§ 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG verweist u.a. auf die durch
§ 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des
"Hausgewerbetreibenden" und der "fremden
Hilfskräfte".
2.
"Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des
Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen --auch
aushilfsweise-- bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich
solcher, die nahe Angehörige i.S. von § 2 Abs. 5
Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
leben (entgegen BFH-Urteil vom 4. Oktober 1956 V 96/56 S, BFHE
63, 383, BStBl III 1956, 343).
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