Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 13 GVG
-
Beschluss vom 18. November
2003 VII B 277/03
Bringt
jemand auf Grund einer mit einer Zollbehörde abgeschlossenen Vereinbarung
eine Bürgschaft bei, um nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1
VO Nr. 3295/94 die Überlassung oder die Aufhebung der
Zurückhaltung von Waren zu erwirken, bei denen der Verdacht besteht, dass
sie ein Patent verletzen, so handelt es sich bei einer Klage, mit der die
Freigabe der Bürgschaft und Herausgabe der Bürgschaftsurkunde begehrt
wird, nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die der
Finanzrechtsweg gegeben ist, sondern um eine bürgerlich-rechtliche
Streitigkeit.
-
Beschluss vom 9. April 2002
VII B 73/01
1.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 GVG ist bei Aufrechnung mit einer
rechtswegfremden Gegenforderung nicht anzuwenden (Anschluss an BAG-Beschluss vom
23. August 2001 5 AZB 3/01, NJW 2002,
317).
2. Im
Beschwerdeverfahren kann nach § 116 Abs. 6 FGO nur durcherkannt
werden, wenn dabei keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu
entscheiden sind.
|