Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 52 Abs. 1 Satz 1 GKG
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Beschluss vom 20. Oktober
2005 III S 20/05
Hebt
die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld auf, bemisst sich der
Streitwert in einem Verfahren gegen den Aufhebungsbescheid nur nach dem
Kindergeldbetrag für das Kind, für das der Anspruch streitig ist.
Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für weitere Kinder des
Anspruchsberechtigten bleiben außer
Betracht.
§ 52 Abs. 4 GKG
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Beschluss vom 31. Mai 2007
V E 2/06
Die
Regelung in § 52 Abs. 4 GKG, wonach in Verfahren vor den
Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit der Streitwert nicht unter
1 000 € angenommen werden darf (sog. Mindeststreitwert),
unterliegt grundsätzlich keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen
Bedenken.
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