Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 14 GG
-
Beschluss vom 8. Oktober 2008
I R 95/04
Es wird die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 54 Abs. 6
KStG 1996 i.d.F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen
Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl I 1997, 3121, BStBl I
1998, 7) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als
§ 8 Abs. 4 KStG 1996 i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der
Unternehmenssteuerreform (BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) für
Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität --gemessen an den
Maßstäben der Neuregelung-- vor dem 1. Januar 1997 verloren
haben, bereits 1997 anzuwenden ist, dagegen für Körperschaften, die
ihre wirtschaftliche Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 6. August
verloren haben, erst im Jahr 1998.
-
Beschluss vom 22. Dezember
2006 VII B 121/06
1.
Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte
zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind
grundsätzlich --in angemessener und zumutbarer Häufigkeit-- zur
Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. des § 208
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der
mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre
steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren"
teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht
unvereinbar.
2. Der
Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein
Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an
den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei
den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i.S. des
Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren
sind.
-
Urteil vom 19. Juli 2006
II R 81/05
Der
Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, das selbstgenutzte
Einfamilienhaus von der Grundsteuer auszunehmen.
-
Urteil vom 7. Juli 2004 II
R 3/02
1.
Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines
Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
steuerbar.
2. Die
Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der
Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22.
September 1990 erfolgt ist.
Art. 14 Abs. 1 GG
-
Urteil vom 19. Dezember 2007
I R 52/07
1. Eine Realisierung von
Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 2 KStG
1999 n.F. ist nur durch Gewinnausschüttungen möglich, die zeitlich
nach dem Stichtag für die erstmalige Ermittlung des Guthabens nach
Maßgabe des § 37 Abs. 1 KStG 1999 n.F. erfolgen
(Bestätigung des BMF-Schreibens vom 6. November 2003, BStBl I 2003,
575 Tz. 31).
2. Eine Gewinnausschüttung ist dann i.S. des
§ 37 Abs. 2 KStG 1999 n.F. erfolgt, wenn sie abgeflossen ist
(Bestätigung des BMF-Schreibens vom 6. November 2003, BStBl I 2003,
575 Tz. 7 und 30).
-
Urteil vom 23. August 2007
VI R 74/04
Bei der Bemessung der verbilligten
Überlassung einer Unterkunft, die als Sachbezug dem Arbeitsentgelt
hinzuzurechnen ist, sind die amtlichen Werte der Sachbezugsverordnung in ihrer
in den Jahren 1995 bis 1997 jeweils gültigen Fassung im
Festsetzungsverfahren zwingend anzusetzen.
-
Beschluss vom 20. Juni 2007
II R 56/05
Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14
Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner
erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen
dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.
-
Urteil vom 29. März 2007
IX R 17/06
Das
Ermessen hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen auf nicht
geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist nicht wegen Verfassungswidrigkeit
von § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG auf Null
reduziert.
-
Urteil vom 8. November 2006
I R 69, 70/05
§ 37
Abs. 2a KStG 2002 i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003 (BGBl I 2003,
660, BStBl I 2003, 321), der ausschüttungsbedingte Minderungen der
Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem 11. April 2003 und vor dem
1. Januar 2006 erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt
("Körperschaftsteuer-Moratorium"), ist mit dem Grundgesetz
vereinbar.
-
Urteil vom 18. September
2003 X R 2/00
1.
Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem
übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden
noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes
dar.
2. Die Erhebung
der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten
des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der
Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine
Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts
dar.
-
Urteil vom 9. August 2001 III
R 50/00
Es
begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass wegen der in
§ 32a Abs. 1 Satz 2 EStG angeordneten vorrangigen Anwendung
des Progressionsvorbehalts des § 32b EStG auch ein zu versteuerndes
Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags der Einkommensteuer
unterliegt.
-
Beschluss vom 24. Januar 2001
I R 81/99
Ausländischen
juristischen Personen stehen die den natürlichen Personen eingeräumten
Grundrechte nicht zu.
Art. 14 Abs. 2 GG
-
Beschluss vom
15. März 2005 IV B 91/04
1.
Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegenüber einer
Personengesellschaft kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer
verfassungswidrigen Überbesteuerung im Sinne des sog.
Halbteilungsgrundsatzes
führen.
Eine
Aussetzung des Klageverfahrens im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde
2 BvR 2194/99 gegen das Urteil des BFH vom 11. August 1999
XI R 77/97 (BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771) kommt deshalb nicht in
Betracht.
2. Das
Klageverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid ist auch nicht im Hinblick
auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG zur
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer vom 21. April 2004
4 K 317/91 (EFG 2004, 1065, Az. des BVerfG 1 BvL 2/04)
auszusetzen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Februar 2005
IV R 23/03).
|