Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 13 GG
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Beschluss vom 22. Dezember
2006 VII B 121/06
1.
Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte
zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind
grundsätzlich --in angemessener und zumutbarer Häufigkeit-- zur
Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. des § 208
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der
mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre
steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren"
teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht
unvereinbar.
2. Der
Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein
Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an
den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei
den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i.S. des
Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren
sind.
Art. 13 Abs. 1 GG
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Beschluss vom 8. November
2005 VII B 249/05
Die
richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer
verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau setzt voraus, dass konkrete, auf
die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte vorliegen, die
auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren
Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf
allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht
aus.
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