Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 108 GG
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Urteil vom 7. Juli 2004
X R 24/03
Eine
tatsächliche Verständigung zwischen einem Steuerpflichtigen und der
für seine Besteuerung zuständigen Finanzbehörde, deren Gegenstand
die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet die für die
Besteuerung der Begünstigten zuständigen Finanzbehörden nicht,
wenn diese am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung nicht
beteiligt waren.
Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG
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Urteil vom 14. Januar
2004 X R 19/02
1.
§ 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine
Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch
nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher
Fördermöglichkeiten für dieselbe
Baumaßnahme.
2.
Der Grundlagenbescheid i.S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit
bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des
§ 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der
übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die
Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch
die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist,
vorbehalten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13. September 2001
IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003,
912).
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