| 
 Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. | 
      
      § 6  FGO
       
        
            Urteil vom 23. August 2007    
V R 10/05 
            
Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und
anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind nur dann nach
§ 4 Nr. 21 Buchst. b, bb UStG 1999 steuerfrei, wenn sie von
einem selbständigen Lehrer persönlich --und nicht durch von diesem
beauftragte selbständige Dozenten-- erbracht werden. 
      
      § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO
       
        
            Urteil vom 20. Februar 2001    
IX R 94/97 
            Für
den nach § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO unanfechtbaren Beschluss des
FG zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ist eine
Begründung nicht erforderlich (§ 113 Abs. 2 Satz 1
FGO); dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten sich zuvor gegen eine
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausgesprochen
hat. |