Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 6 FGO
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Urteil vom 23. August 2007
V R 10/05
Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und
anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen sind nur dann nach
§ 4 Nr. 21 Buchst. b, bb UStG 1999 steuerfrei, wenn sie von
einem selbständigen Lehrer persönlich --und nicht durch von diesem
beauftragte selbständige Dozenten-- erbracht werden.
§ 6 Abs. 4 Satz 1 FGO
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Urteil vom 20. Februar 2001
IX R 94/97
Für
den nach § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO unanfechtbaren Beschluss des
FG zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ist eine
Begründung nicht erforderlich (§ 113 Abs. 2 Satz 1
FGO); dies gilt auch dann, wenn einer der Beteiligten sich zuvor gegen eine
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter ausgesprochen
hat.
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