Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 139 Abs. 1 und 3 FGO
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Urteil vom 22. Juli 2008
VIII R 8/07
1. Ein berechtigtes Interesse für eine
Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1
Satz 4 FGO besteht nicht, wenn der Kläger die Erhebung einer
Schadensersatzklage gegen die Behörde allein wegen der durch den
Finanzrechtsstreit und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
verursachten Kosten beabsichtigt.
2. Die kostenrechtlichen Bestimmungen der FGO
dürfen durch eine nachfolgende Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten
nicht unterlaufen werden.
§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO
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Urteil vom 29. Juli 2003
VII R 3/01
1.
Nach Freigabe der Sicherheit für die vorschussweise gewährte
Ausfuhrerstattung erfolgt eine etwa notwendige Rückforderung der
Ausfuhrerstattung nach den Vorschriften, die für die Rückforderung
endgültig gewährter Ausfuhrerstattung
gelten.
2. Die
endgültige Zahlung der Ausfuhrerstattung ist abgesehen von der Einhaltung
der vorgeschriebenen Fristen davon abhängig, dass die Ware überhaupt
ausgeführt worden
ist.
3. Auf
Vertrauen in den Bestand des Bescheids, mit dem die geleistete Sicherheit
für die vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung freigegeben wurde,
kann sich der Ausführer nicht berufen, dem die Kenntnis des Käufers
der Ware über die im Zeitpunkt der Freigabe der Sicherheit noch nicht
erfolgte Ausfuhr der Ware zuzurechnen ist.
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Urteil vom 6. März 2003
XI R 31/01
Der Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen ist nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative EStG 1997 zu kürzen, wenn der Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ruht.
§ 139 Abs. 4 FGO
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Urteil vom 30. April 2009
V R 4/07
Eine Geschäftsveräußerung i.S.
des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten
oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur
teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber
zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen, da hinsichtlich dieser
Flächen auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen
ist. Für die Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen
Vermietungstätigkeit durch den erwerbenden Unternehmer reicht es aus, wenn
dieser einen Mietvertrag übernimmt, der eine nicht unwesentliche
Fläche der Gesamtnutzfläche des Grundstücks umfasst.
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Urteil vom 5. Oktober
2005 VI R 152/01
Ein
angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten
Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen
Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen
innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht
werden.
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Urteil vom 20. Juli 2005
VI R 165/01
1.
Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers aus eigenem
Recht anfechten, soweit sie ihn betrifft (Anschluss an das Urteil des BFH vom
12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 179, 91, BStBl II 1996,
87).
2. Behält
der Arbeitgeber einen Beitrag vom Arbeitslohn ein und führt ihn einer
Versorgungsrückstellung zu, fließt dem Arbeitnehmer (noch) kein
Arbeitslohn zu.
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