Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 123 Abs. 1 FGO
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Urteil vom 4. Mai 2006
VI R 17/03
1.
Zum Arbeitslohn gehören auch versehentliche Überweisungen des
Arbeitgebers, die dieser zurückfordern
kann.
2. Die
Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen
Abflusses einkünftemindernd zu
berücksichtigen.
§ 123 Abs. 1 Satz 1 FGO
§ 123 Abs. 1 Satz 2 FGO
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Urteil vom 11. Oktober 2007
IV R 52/04
Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler
übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen
verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer
Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis
zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür
vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei
Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
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Urteil vom 19. April 2007
IV R 70/04
Der erweiterte Verlustausgleich des
Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem
Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
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Beschluss vom 11. Mai 2005
VI R 38/02
Erhebt
der im Einspruchsverfahren hinzugezogene Elternteil Klage gegen die
Übertragung des eigenen Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, so
ist dieser andere Elternteil notwendig beizuladen (Abgrenzung zum BFH-Beschluss
vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001,
729).
§ 123 Abs. 1 Satz 2 FGO n.F.
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Beschluss vom 12. Januar 2001
VI R 49/98
1.
Klagt der Sozialleistungsträger gegen einen die Kindergeldfestsetzung
aufhebenden Bescheid, so ist derjenige notwendig beizuladen, zu dessen Gunsten
das Kindergeld bisher festgesetzt
war.
2. Eine notwendige
Beiladung ist ab 1. Januar 2001 auch in der Revisionsinstanz
statthaft.
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