Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 119 Nr. 3 FGO
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Urteil vom 11. November 2008
IX R 14/07
Erklärt der Berichterstatter
ausdrücklich auch im Namen seiner Senatskollegen im Rahmen mehrerer
eingehend begründeter Berichterstatterschreiben, die Klage werde Erfolg
haben, so stellt es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wie auch der
Anforderungen an ein faires Gerichtsverfahren dar, wenn das FG die Klage nach
einem Wechsel des Berichterstatters ohne einen entsprechenden Hinweis an den
Kläger abweist.
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Beschluss vom 3. September 2001
GrS 3/98
Die
schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert
keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des
rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser
Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn
das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Rechtsmittelführers
aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden
hat.
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Beschluss vom 30. Juli 2001
VII B 78/01
1.
Die Abkürzung der Ladungsfrist als solche stellt keinen Verfahrensmangel
dar, auf den eine Nichtzulassungsbescherde mit Aussicht auf Erfolg gestützt
werden könnte. Führt die Abkürzung der Ladungsfrist jedoch dazu,
dass der Beteiligte an dem festgesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung
nicht teilnehmen kann, weil er erst nach Durchführung der mündlichen
Verhandlung davon Kenntnis erhält, kann er mit der auf die Rüge der
Verletzung seines Rechts auf Gehör gestützten
Nichtzulassungsbeschwerde die Aufhebung des ergangenen Urteils und die
Anberaumung einer neuen mündlichen Verhandlung
erreichen.
2. Zu den
Anforderungen an die Schlüssigkeit dieser Gehörsrüge
(1.).
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Urteil vom 4. April 2001 XI R
60/00
Das
FG ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet,
wenn es den Kläger in der mündlichen Verhandlung mit einem Hinweis
überrascht hat, zu dem er --insbesondere wegen der geraume Zeit
zurückliegenden Vorgänge-- nicht sofort Stellung nehmen konnte und ihm
das Gericht keine Möglichkeit zur Stellungnahme mehr gegeben
hat.
§ 119 Nr. 4 FGO
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Beschluss vom 27. Juni 2002
VII B 171/01
Nach
dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im
finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht
wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen
Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach
§ 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.
§ 119 Nr. 6 FGO
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Beschluss vom 8. Dezember
2006 VII B 243/05
1.
Der Leiter der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ist wegen der
Schließung der Beratungsstelle nicht
klagebefugt.
2. Eine
Anfechtungsklage ist, wenn dem Kläger die Klagebefugnis fehlt, auch dann
als unzulässig abzuweisen, wenn dessen Einspruch mangels Beschwer verworfen
worden ist.
3. Ist
eine Klage offensichtlich unzulässig, bedarf es keiner notwendigen
Beiladung Dritter, die von dem angefochtenen Verwaltungsakt betroffen sind.
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Urteil vom 17. April 2002 X R
8/00
Verpachtet
der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer
unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, so steht
ihm das nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei der Betriebsverpachtung
im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht
zu.
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