Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 100 FGO
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Urteil vom 6. Juli 2005
VIII R 72/02
Die Entscheidung ist nachträglich zur
Veröffentlichung bestimmt worden.
Hinsichtlich des gemäß § 7
Satz 2 GewStG als Gewerbeertrag fingierten Tonnage-Gewinns i.S. von
§ 5a EStG sind Hinzurechnungen und Kürzungen, insbesondere nach
§ 9 Nr. 3 GewStG, ausgeschlossen.
§ 100 Abs. 1 FGO
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Urteil vom 28. Juli 2005 III R 68/04
Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefochtenen Einkommensteuerbescheide zu berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile zu gewähren.
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Urteil vom 24. August
2004 VII R 50/02
1.
"Beförderungspapier" i.S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG)
Nr. 3665/87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden
Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht
auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen
Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem
Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular
genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum
Drittlandsempfänger deshalb
nicht.
2. Es bleibt
offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25 VwVfG
ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der
gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung
zu gewähren ist.
§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO
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Urteil vom 27. Mai 2009
II R 53/07
1. Die Eigenschaft als Betriebsvermögen i.S.
des § 13a Abs. 1 und 4 ErbStG a.F. geht nicht allein deshalb
verloren, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer
höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden
kann.
2. Ist bei einem Rechtsstreit über die
Rechtmäßigkeit der Versagung des Freibetrags nach § 13a
Abs. 1 ErbStG a.F. das FG der Ansicht, die Voraussetzungen für die
Gewährung des Freibetrags seien zunächst erfüllt gewesen, hat es
bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte zu prüfen, ob der Freibetrag
gemäß § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. ganz oder teilweise mit
Wirkung für die Vergangenheit weggefallen ist.
§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO
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Urteil vom 22. Juli 2008
VIII R 8/07
1. Ein berechtigtes Interesse für eine
Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1
Satz 4 FGO besteht nicht, wenn der Kläger die Erhebung einer
Schadensersatzklage gegen die Behörde allein wegen der durch den
Finanzrechtsstreit und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
verursachten Kosten beabsichtigt.
2. Die kostenrechtlichen Bestimmungen der FGO
dürfen durch eine nachfolgende Schadensersatzklage vor den Zivilgerichten
nicht unterlaufen werden.
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Urteil vom 26. September 2007
I R 43/06
Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht
zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der
Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des
Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen
effektiven Rechtsschutz erhält.
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Urteil vom 11. April 2006
VI R 64/02
1.
Sind Ermessensrichtlinien erlassen, überprüfen die Steuergerichte
auch, ob die Richtlinie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält und
ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden
Weise Gebrauch
macht.
2. Lehnt das
Finanzamt, gestützt auf den Erlass über Steuererklärungsfristen
vom 2. Januar 1997 (BStBl I 1997, 125) einen Fristverlängerungsantrag
allein mit der Begründung ab, der Steuerpflichtige habe nicht Personen oder
Gesellschaften i.S. des § 3 StBerG oder Buchstellen von
Körperschaften und Vereinigungen i.S. des § 4 Nr. 3 und 8
StBerG, sondern einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung seiner
Einkommensteuererklärung beauftragt, ist diese Entscheidung
rechtswidrig.
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Urteil vom 21. Februar
2006 IX R 78/99
Das
FA ist nicht verpflichtet, eine aufgrund der gleich lautenden Ländererlasse
über Steuererklärungsfristen (hier vom 2. Januar 1998, BStBl I
1998, 97) im vereinfachten Verfahren beantragte Fristverlängerung bis zum
28. Februar des übernächsten, auf den Veranlagungszeitraum
folgenden Jahres (ohne eigenes Ermessen) in jedem Falle
auszusprechen.
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Urteil vom 5. Oktober
2005 VI R 152/01
Ein
angestellter Chefarzt bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten
Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen
Leistungen in der Regel Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen
innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht
werden.
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Urteil vom 29. Januar 2003 XI
R 82/00
Das
FA ist nicht verpflichtet, aufgrund der gleichlautenden Erlasse der obersten
Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen (hier
vom 4. Januar 1999, BStBl I 1999, 152) einem Steuerberater die Frist zur Abgabe
der eigenen Steuererklärung zu
verlängern.
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Urteil vom 19. Oktober 2001
VI R 131/00
Mietet
der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem
Arbeitnehmer an, sind die Mietzahlungen dann nicht dem Lohnsteuerabzug zu
unterwerfen, wenn der Arbeitgeber gleichlautende Mietverträge auch mit
fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im
eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dieses ist jedenfalls
dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer über keinen weiteren Arbeitsplatz in
einer Betriebsstätte des Arbeitgebers verfügt.
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Beschluss vom 11. April 2001
VII B 304/00
1.
Wird nach Einziehung der gepfändeten Forderung mit der
Fortsetzungsfeststellungsklage geltend gemacht, die Vollstreckungsbehörde
habe den Geldbetrag unter Verstoß gegen ein gesetzliches
Vollstreckungsverbot erlangt, so reicht die substantiierte Darlegung der
Tatsachen, aus denen sich dieser Verstoß ergibt, verbunden mit der
berechtigten Erwartung, die Vollstreckungsbehörde werde nach entsprechender
Feststellung der Rechtswidrigkeit die Folgen der durch die
Vollstreckungsmaßnahme bewirkten Vermögensverschiebung
rückgängig machen, für die Annahme des erforderlichen besonderen
Feststellungsinteresses
aus.
2. Die Erwartung
der Folgenbeseitigung ist berechtigt, wenn die Finanzbehörde den Gegenstand
oder Geldbetrag unter Verstoß gegen ein Vollstreckungsverbot erlangt hat,
denn in diesem Fall stellt die der Vollstreckung zugrunde liegende
Steuerfestsetzung oder Steueranmeldung keinen Behaltensgrund
dar.
3. Bei der im
PKH-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist im massearmen Konkurs nach
Anzeige der Masseunzulänglichkeit jedwede Einzelzwangsvollstreckung eines
Massegläubigers in die Masse unzulässig, wobei es nach bisherigem
Konkursrecht --im Gegensatz zu dem ab 1. Januar 1999 geltenden neuen
Insolvenzrecht-- nicht darauf ankommt, ob die Masseverbindlichkeit vor oder nach
Eintritt der Masseunzulänglichkeit entstanden
ist.
§ 100 Abs. 1 und 2 FGO
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Urteil vom 2. Juni 2005
III R 66/04
1.
Zahlen geschiedene Eltern ihrem Kind, das in einem selbständigen Haushalt
lebt, jeweils eine Unterhaltsrente, hat Anspruch auf Kindergeld, wer die
höhere Unterhaltsrente leistet. Hat derjenige, der das Kindergeld bisher
erhalten hat, den Betrag an das Kind als Unterhalt weitergeleitet, so bleibt das
Kindergeld für die Feststellung der höheren Unterhaltsrente
außer
Betracht.
2. Begehrt
der Berechtigte mit der Klage, den die Zahlung von Kindergeld ablehnenden
Bescheid der Familienkasse aufzuheben und die Familienkasse zu verpflichten,
Kindergeld auf unbestimmte Zeit zu zahlen, handelt es sich um eine
Verpflichtungsklage. Ist die Ablehnung des Kindergelds rechtswidrig, ist der
Ablehnungsbescheid aufzuheben und die Familienkasse zu verpflichten, über
den Kindergeldantrag erneut zu entscheiden.
§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO
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Urteil vom 28. November 2006
VII R 11/06
Bei
der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW
macht das Fehlen einer vollständigen Trennwand zwischen dem Fahrgast- und
dem Laderaum eine umfassende tatrichterliche Würdigung sämtlicher
technischen Merkmale nicht entbehrlich.
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Urteil vom 18. April 2006
VII R 77/04
1.
Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das FA die
Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits
verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben
müssen.
2.
Hält das FG die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das FA
für rechtswidrig, hat es eine eigene Schätzung
vorzunehmen.
§ 100 Abs. 2 Satz 3 FGO
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