Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 7 EigZulG
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Urteil vom 22. Februar 2007
IX R 26/05
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt
(§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des
§ 5 EigZulG nicht überschreitet.
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Urteil vom 12. Juli 2006
IX R 62/04
Miteigentumsanteile
von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein
Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können
zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn
ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt
in Anspruch nimmt.
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