Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 3 EigZulG
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Urteil vom 17. April 2007
VII R 34/06
Der
Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden
Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden
Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers
gegen diesen Anspruch unzulässig.
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Urteil vom 12. Juli 2006
IX R 62/04
Miteigentumsanteile
von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein
Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können
zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn
ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt
in Anspruch nimmt.
§ 3 und EigZulG
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