Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 17 EigZulG
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Urteil vom 19. August 2008
IX R 3/08
Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von
Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des
Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken
verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen
überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken
überlassen werden.
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Urteil vom 15. Januar 2002
IX R 55/00
Die
Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß
§ 17 EigZulG setzt nicht voraus, dass der Anspruchsberechtigte
irgendwann im Förderzeitraum eine Wohnung der Genossenschaft zu eigenen
Wohnzwecken nutzt (gegen BMF-Schreiben vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998,
190 ff., Tz. 108).
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