Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11 EigZulG
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Urteil vom 17. April 2007
VII R 34/06
Der
Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden
Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden
Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers
gegen diesen Anspruch unzulässig.
§ 11 Abs. 1 Satz 2 EigZulG
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Urteil vom 14. Mai 2002
IX R 33/00
Eine
Kinderzulage ist auch dann zu gewähren, wenn im ersten Jahr des
Förderzeitraums nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung der
geförderten Wohnung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld
besteht.
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Urteil vom 13. September 2001
IX R 15/99
Der
Steuerpflichtige kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung, aber
nicht mehr bei Bezug der Wohnung zu seinem Haushalt gehört hat,
Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG auch dann
beanspruchen, wenn die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nicht auf Dauer
angelegt war.
§ 11 Abs. 1 und 2 EigZulG
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Urteil vom 20. November
2003 III R 47/02
Entfällt
der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und damit auch der
Anspruch auf eine Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG
rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, weil die Einkünfte und
Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4
Satz 2 EStG übersteigen, ist die Eigenheimzulage mit Wirkung ab diesem
Kalenderjahr entsprechend neu festzusetzen.
§ 11 Abs. 1, Abs. 3 EigZulG
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Urteil vom 7. Juli 2005
IX R 74/03
Ehegatten,
welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und
die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des
Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder
angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten
Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines
Objektverbrauchs verzichten.
§ 11 Abs. 4 EigZulG
§ 11 Abs. 4 und 5 Satz 2 EigZulG
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Urteil vom 4. November
2004 III R 73/03
1.
Die für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgebende
Einkunftsgrenze ist unabhängig von der bestandskräftig gewordenen
Einkommensteuerfestsetzung zu
ermitteln.
2. Hat
der Anspruchsberechtigte bei der bestandskräftig gewordenen
Einkommensteuerveranlagung von einem Wahlrecht Gebrauch gemacht --hier einen
Teilbetrag der Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG in Anspruch
genommen--, kann er im Rahmen des Antrags auf Eigenheimzulage sein Wahlrecht
nicht abweichend ausüben. Er kann daher keine höheren
Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, um die maßgebende Einkunftsgrenze
nicht zu überschreiten.
§ 11 Abs. 5 EigZulG
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Urteil vom 22. Februar 2007
IX R 26/05
Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt
(§ 7 EigZulG) kann nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des
§ 5 EigZulG nicht überschreitet.
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Urteil vom 12. Juli 2006
IX R 62/04
Miteigentumsanteile
von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein
Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können
zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn
ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt
in Anspruch nimmt.
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