Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 10, § 11
§ 10
§ 10 Abs. 1 EigAnVO Rheinland-Pfalz
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Urteil vom 23. Januar 2008
I R 18/07
1. Verluste, die ein als Regiebetrieb
geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch
die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in
entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.
2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art
festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften
der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.
§ 11
§ 11 Abs. 7 Satz 2 EigAnVO Rheinland-Pfalz
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Urteil vom 23. Januar 2008
I R 18/07
1. Verluste, die ein als Regiebetrieb
geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch
die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in
entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.
2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art
festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften
der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.
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