Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 3, Art. 10, Art. 11
Art. 3
Art. 3 Abs. 1 und 2 EWR-Abkommen Protokoll 3
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Urteil vom 17. Juli 2001
VII R 59/00
Die
im Protokoll 3 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
vorgesehene Zollfreiheit für die in Tabelle I zu diesem Protokoll
genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse (hier Aquavit) tritt nicht ein,
solange die notwendigen Vereinbarungen zur Anwendung des in diesem Zusammenhang
vorgesehenen Preisausgleichssystems nicht getroffen worden
sind.
Art. 10
Art. 10 EWR-Abkommen Protokoll 3
-
Urteil vom 17. Juli 2001
VII R 59/00
Die
im Protokoll 3 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
vorgesehene Zollfreiheit für die in Tabelle I zu diesem Protokoll
genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse (hier Aquavit) tritt nicht ein,
solange die notwendigen Vereinbarungen zur Anwendung des in diesem Zusammenhang
vorgesehenen Preisausgleichssystems nicht getroffen worden
sind.
Art. 11
Art. 11 EWR-Abkommen Protokoll 3
-
Urteil vom 17. Juli 2001
VII R 59/00
Die
im Protokoll 3 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
vorgesehene Zollfreiheit für die in Tabelle I zu diesem Protokoll
genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse (hier Aquavit) tritt nicht ein,
solange die notwendigen Vereinbarungen zur Anwendung des in diesem Zusammenhang
vorgesehenen Preisausgleichssystems nicht getroffen worden
sind.
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