Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Art. 3, Art. 8, Art. 11
Art. 3
Art. 3 EWGRL 90/434
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Beschluss vom 7. März
2007 I R 25/05
Dem
EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
1. Steht
Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom
23. Juli 1990 (ABlEG Nr. L 225, 1) der Steuerregelung eines
Mitgliedstaates entgegen, nach welcher bei Einbringung der Anteile an einer
EU-Kapitalgesellschaft in eine andere EU-Kapitalgesellschaft dem Einbringenden
nur dann die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Anteile
ermöglicht wird, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die
eingebrachten Anteile ihrerseits mit den Buchwerten angesetzt hat (sog. doppelte
Buchwertverknüpfung)?
2.
Falls dies zu verneinen sein sollte: Widerspricht die vorstehende Regelungslage
Art. 43 EG und Art. 56 EG, obwohl die sog. doppelte
Buchwertverknüpfung auch bei der Einbringung der Anteile an einer
Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige
Kapitalgesellschaft verlangt wird?
Art. 8
Art. 8 Abs. 1 und 2 EWGRL 90/434
-
Beschluss vom 7. März
2007 I R 25/05
Dem
EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
1. Steht
Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom
23. Juli 1990 (ABlEG Nr. L 225, 1) der Steuerregelung eines
Mitgliedstaates entgegen, nach welcher bei Einbringung der Anteile an einer
EU-Kapitalgesellschaft in eine andere EU-Kapitalgesellschaft dem Einbringenden
nur dann die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Anteile
ermöglicht wird, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die
eingebrachten Anteile ihrerseits mit den Buchwerten angesetzt hat (sog. doppelte
Buchwertverknüpfung)?
2.
Falls dies zu verneinen sein sollte: Widerspricht die vorstehende Regelungslage
Art. 43 EG und Art. 56 EG, obwohl die sog. doppelte
Buchwertverknüpfung auch bei der Einbringung der Anteile an einer
Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige
Kapitalgesellschaft verlangt wird?
Art. 11
Art. 11 Abs. 1 Buchst. a EWGRL 90/434
-
Beschluss vom 7. März
2007 I R 25/05
Dem
EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
1. Steht
Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom
23. Juli 1990 (ABlEG Nr. L 225, 1) der Steuerregelung eines
Mitgliedstaates entgegen, nach welcher bei Einbringung der Anteile an einer
EU-Kapitalgesellschaft in eine andere EU-Kapitalgesellschaft dem Einbringenden
nur dann die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Anteile
ermöglicht wird, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die
eingebrachten Anteile ihrerseits mit den Buchwerten angesetzt hat (sog. doppelte
Buchwertverknüpfung)?
2.
Falls dies zu verneinen sein sollte: Widerspricht die vorstehende Regelungslage
Art. 43 EG und Art. 56 EG, obwohl die sog. doppelte
Buchwertverknüpfung auch bei der Einbringung der Anteile an einer
Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige
Kapitalgesellschaft verlangt wird?
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