Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 7d EStG
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Urteil vom 5. September 2001
I R 107/00
1.
Wird ein dem Umweltschutz dienendes Wirtschaftsgut nicht mindestens fünf
Jahre lang in einem inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen genutzt, so
sind bereits in Anspruch genommene erhöhte Absetzungen nach § 7d
EStG rückwirkend zu versagen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Juli
1993 VIII R 85/91, BFHE 172, 416, BStBl II 1994,
243).
2. Der Wegfall
der zeitlichen Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung wirkt auch
bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ohne Einschränkung auf den Beginn des
Begünstigungszeitraums zurück. Die rückwirkende Versagung der
Vergünstigung hängt insbesondere nicht davon ab, ob der
Steuerpflichtige bei Aufstellung der jeweils maßgeblichen Bilanz den
späteren Wegfall der Begünstigungsvoraussetzungen erkannt hat oder
hätte erkennen können.
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