Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 7c EStG
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Urteil vom 26. Februar 2002
IX R 42/99
1.
Von der Begünstigung des § 7c EStG werden alle mit der
Fertigstellung einer Wohnung (Bezugsfertigkeit) zusammenhängenden
Aufwendungen erfasst. Dementsprechend sind derartige Aufwendungen dem Grunde
nach auch dann solche i.S. des § 7c EStG, wenn sie die
Höchstbemessungsgrundlage des § 7c Abs. 3 Satz 1 EStG
übersteigen.
2.
Entstehen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Eigentumswohnung
Aufwendungen für die Installation einer Heizungsanlage, die für sich
gesehen nach § 82a EStDV begünstigt wären, können
erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV
wegen des Kumulationsverbots gemäß § 7a Abs. 5 EStG
nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden.
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